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Foto von Mika Baumeister

Diebestour durch Himmelgeist

Sie kamen an einem sonnigen Dienstag Vormittag. Die Bewohner sitzen arglos in ihrem Homeoffice und ahnen nicht, das ihr Kellerinventar, bei nicht gesetzestreuen Mitmenschen, Interesse geweckt hatte.

Anfang Mai 2020 wurde in einem Mehrfamilienhaus Am Scheitenweg in die Kellerräume eingebrochen. Knapp eine Woche später das selbe Dilemma auch auf der Ickerswarder Strasse in Himmelgeist

Bereits vor einigen Jahren wurden in der selben Gegend die Keller um guterhaltene Waschmaschinen und Trockner erleichtert.

Dabei war doch in den vergangenen Wochen zu hören und zu lesen, das die Einbrüche in Düsseldorf rückläufig sein. Die Düsseldorfer Polizei hat ein Wohnungseinbruchradar auf der sich schön, nach Kalenderwoche sortiert, die PDF Files aneinanderreihen. Nur waren dort keine Einbrüche für Anfang Mai zu finden. 

Warum ich zu meinen Recherchen nichts finden konnte, wurde mir durch die Polizeiwache in Wersten, sehr hilfsbereit erklärt.

Das Strafgesetzbuch sieht den Begriff des Einbruchs gar nicht vor. Hier wird in zwei Straftatbestände unterschieden. Der besonders schwer Fall des Diebstahls (§ 243 Absatz 1 Nummer 1 StGB) sowie der des Wohnungseinbruchdiebstahls (§ 244 Absatz 1 Nummer 3 StGB), bei denen ein Einbruch verübt wird.

Ein Kellereinbruch ist also kein Einbruch, sondern ein Diebstahl. Klingt jetzt, wo ich es weiß, auch irgendwie logisch.

Gut, das macht das Ganze jetzt auch nicht besser. Aber die Ernüchterung folgt auf dem Fuße. Die Aufklärungsquote 2019 lag laut Kriminalstatistik bei 20,7 %.

Naja, Aufklärungsquote ist jetzt auch etwas irreführend.

“ In der Terminologie der Polizeilichen Kriminal­statistik gilt eine Straftat dann als aufgeklärt, wenn mindestens ein namentlich bekannter Tat­verdächtiger ermittelt werden konnte.“

Das dieser Tatverdächtige auch wirklich verurteilt wird, ist für das kleine Wörtchen „aufgeklärt“ völlig egal.

Zwar soll die gerichtliche Verurteilungsquote in Deutschland bei knapp 80 % liegen, das heißt aber auch im Umkehrschluss, dass knapp 20 % aller angeblich aufgeklärten Fälle mit Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung enden. Und 80% Verurteilte von 20,7% aufgeklärten Fällen beruhigt nun wirklich nicht.

Die Einstellung des Ermittlungsverfahren lag bereits nach 10 Tagen in den Briefkästen. Da schien wohl niemand an eine Aufklärung zu glauben.

Mit himmlischen Grüßen und bleibt gesund.